Oftmals wollen sich Ehepartner einvernehmlich scheiden lassen und lediglich einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Dies ist nach derzeitiger Rechtspraxis dann möglich, wenn ein Rechtsanwalt für einen Ehepartner den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht und der andere Ehepartner keinen Rechtsanwalt beauftragt. In diesem Fall können alle Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten außergerichtlich geregelt werden, in bestimmten Fällen unter Zuziehung eines Notars.

Ein Fachanwalt für Familienrecht kann für einen der Ehepartner die zu regelnden Punkte erklären, ausrechnen und eine Einigung vorschlagen. Wenn der andere Ehepartner keinen Rechtsanwalt beauftragt, kann auf dieser Grundlage die Trennungs- und Scheidungsangelegenheit geregelt werden. Soweit der andere Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragt, können alle zu regelnden Punkte auch im Scheidungstermin zu Protokoll des Gerichts festgehalten und endgültig geregelt werden.

Grundsätzlich sollte sich jeder Ehepartner von einem Rechtsanwalt, vorzugsweise einem Fachanwalt für Familienrecht im Trennungs- und Scheidungsfall beraten lassen, da die Einsparung eines Rechtsanwalts sehr teuer werden kann, wenn aus Unwissenheit Rechte nicht geltend gemacht werden oder aus Unwissenheit auf Rechte verzichtet wird.

Ein Fachanwalt für Familienrecht wird stets auf eine gütliche Einigung der Parteien hinwirken, da streitige Scheidungen für die Ehepartner sehr teuer werden können und sich über Jahre hinziehen können. Eine einvernehmliche Scheidung kann hingegen in wenigen Wochen oder Monaten durchgeführt werden.

Klaus Jakob Schmid