Ohne Testament erben Ehegatten nicht allein. Entweder erben Kinder mit oder, wenn keine Kinder vorhanden sind, erben sonstige Verwandte zusammen mit dem überlebenden Ehegatten.
Ehegatten, die sich gegenseitig beerben wollen, müssen daher zwingend rechtzeitig vor dem Tod des ersten Ehegatten ein entsprechendes Testament oder zumindest ein Berliner Testament oder einen Erbvertrag errichten.
Ein Berliner Testament kann erbschaftsteuerlich problematisch werden, da der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen anhäuft und damit meist nach seinem Tod Erbschaftsteuer auslöst.
Es sind daher genau auf die jeweilige Situation abgestimmte Verfügungen von Todeswegen zu finden und zu treffen, um einerseits den überlebenden Ehegatten zu schützen und andererseits Erbschaftssteuer weitgehend zu vermeiden.
Ein entsprechendes Einzeltestament, gemeinsames Ehegattentestament oder einen Erbvertrag zu erarbeiten, ist Sache von Rechtsanwälten, insbesondere einem Fachanwalt für Erbrecht. Dieser sollte möglichst lange vor dem Tod des ersten Ehegatten aufgesucht werden, um rechtzeitig geeignete erbrechtliche Lösungen zu finden und diese auf Wunsch amtlich zu hinterlegen.
Klaus Jakob Schmid