Oftmals ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer nicht bekannt, was dazu führen kann, dass jemand Erbe wird, der nicht hätte Erbe werden sollen, oder jemand nur einen Gegenstand erhält, der eigentlich Erbe hätte werden sollen. Als Erbe bezeichnet man den Universalrechtsnachfolger aller Rechte und Pflichten des Erblassers. Als Vermächtnisnehmer wird jemand bezeichnet, der nur einen oder wenige konkret bezeichnete Gegenstände vom Erben herausverlangen können soll.
Wird die Bedeutung der Begriffe verwechselt und lässt sich nicht durch Auslegung ermitteln, was gemeint ist, kann es zu ungewollten Ergebnissen mit gravierenden Folgen und jahrelangen Streitigkeiten kommen.
Ebenso ist es, wenn die Begriffe Vorerbe und Nacherbe oder Vollerbe und Schlusserbe verwechselt werden. Ein Vorerbe unterliegt oftmals Beschränkungen gegenüber dem Nacherben, während ein Vollerbe grundsätzlich keinerlei Beschränkungen gegenüber dem Schlusserben unterliegt.
Auch wenn unpräzise Rechte eingeräumt werden, bei denen nicht klar ist, ob diese als Nießbrauchrecht oder Wohnrecht eingeräumt werden sollen und ab wann und wie lange und gegenüber wem diese gelten sollen, kann es zu jahrelangen Streitigkeiten unter den Erben und den Bedachten kommen.
Ein Testament sollte daher zur Meidung ungewollter Ergebnisse nicht ohne qualifizierten juristischen Rat und anschließender Überprüfung errichtet werden. Nur durch fachkundige Beratung und Überprüfung eines Testaments kann gesichert werden, dass der Erblasserwille klar dokumentiert und zeitnah ohne jahrelange Streitigkeiten erfüllt wird.
Klaus Jakob Schmid