Die gewillkürte Erbfolge geht der gesetzlichen Erbfolge vor, das heißt, dass ein wirksames Testament oder ein wirksamer Erbvertrag vorrangig vor der gesetzlichen Erbfolge zu beachten ist und meist die gesetzliche Erbfolge sogar völlig ausschließt.
Volljährige können in Deutschland ein eigenhändiges, handgeschriebenes Testament errichten, worin ein oder mehrere Erben bestimmt werden können. Ohne Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht droht jedoch die Gefahr der Unwirksamkeit sowie von Erbengemeinschaften, Missverständnissen und Streitigkeiten.
Wird kein Testament errichtet, erben Kinder, der Ehegatte immer nur einen Teil und ohne Kinder erben neben dem Ehegatten zusätzlich Verwandte kraft Gesetzes. Der Ehegatte muss also ohne Testament und ohne Erbvertrag die Erbschaft in jedem Fall teilen und Lebensgefährten erben ohne Testament oder Erbvertrag nichts.
Wer also kein Testament errichtet, überlässt sein gesamtes Vermögen den verschiedenen Regelungen des Staates, obwohl das Recht besteht, über das eigene Vermögen durch Testament selbst allein zu bestimmen und dies insbesondere auch entgegen der gesetzlichen Erbfolge.
Mithilfe einer Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht kann ein Testament wirksam selbst errichtet werden. Bestimmte Fachbegriffe wie Erbe, Vermächtnis, Vollerbe, Schlusserbe, Vorerbe oder Nacherbe sollten in ihrer Tragweite geklärt werden bevor ein Testament errichtet wird. Auch sollte in jedem Fall durch einen Fachanwalt für Erbrecht das geschriebene Testament auf seine Wirksamkeit und seine Folgen hin überprüft und dann amtlich hinterlegt werden, um die Verwirklichung des Erblasserwillens sicher zu stellen.
Oftmals verstehen die zur Auslegung berufenen Gerichte selbst verfasste Testamente nicht oder zunächst anders als sie vielleicht gemeint waren. Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht kann Rückmeldung geben, wie Gerichte ein bereits geschriebenes Testament auslegen würden, wie es geändert oder neu verfasst werden sollte, um dem Erblasserwillen zu entsprechen und ob Gerichte das Testament als wirksam und eindeutig ansehen würden.
Wer also sein Vermögen nach dem Tod nicht der gesetzlichen Erbfolge oder der Interpretation der Gerichte überlassen will, sondern selbst entscheiden will, wer was erhalten soll, sollte sich rechtzeitig von einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht beraten und ggf. einen Testamentsentwurf anfertigen lassen. Sobald das Testament vom Testierenden eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist, rechtsanwaltlich überprüft und amtlich hinterlegt wurde, ist die Erbregelung nach dem Willen des Erblassers wirksam und gesichert ggf. auch entgegen der gesetzlichen Erbfolge mit ihren oft nachteiligen persönlichen und steuerlichen Wirkungen.