Viele Eheleute möchten schnell und ohne viel Aufwand geschieden werden. Die für die Scheidung erforderlichen Angaben können per Email oder auf anderen elektronischen Wegen an den Rechtsanwalt übermittelt werden. Über das elektronische Anwaltspostfach kann ein Fachanwalt für Familienrecht bei Gericht den Scheidungsantrag stellen.

Soweit die Eheleute keine Beratung in der Kanzlei wünschen, kann über elektronische Medien, insbesondere per Email, Telefon und Videokonferenzen kommuniziert werden. Die Beteiligten sparen hierdurch oftmals Zeit und Geld.

Grundsätzlich ist die persönliche Beratung in der Rechtsanwaltskanzlei gegenüber rein elektronischer Kommunikation zu bevorzugen, insbesondere wenn Unterhalt, Zugewinn, Kindesumgang, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Versorgungsausgleich, Hausratsverteilung oder Sonstiges zu klären und nicht nur die Scheidung zu beantragen ist. Die Beratung in der Kanzlei hilft, die nicht als regelungsbedürftig erkannten Punkte zu erkennen und rechtzeitig zu regeln. Die rein elektronische Kommunikation birgt die Gefahr, dass nicht alle zu regelnden Punkte angesprochen und geklärt werden.

Soweit jedoch lediglich die Scheidung beantragt werden soll, kann die elektronische Kommunikation ein zeit- und kostensparender Weg sein, schnell, einfach und ohne großen Aufwand geschieden zu werden.

Nach derzeitiger Rechtslage soll das Gericht die Eheleute persönlich anhören, so dass trotz Online Scheidung ein Gerichtstermin stattfinden muss. Dieser kann aber zunächst per Internetvideokonferenz erfolgen, bei der jeder Beteiligte einen Link zugesandt bekommt und sich an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit über den Link zuschalten kann, so dass Anreisen zu bestimmten Gerichten vermieden werden können. Der Scheidungsausspruch erfolgt dann in einem gerichtlichen Verkündungstermin, zu dem außer dem Gericht weder Beteiligte noch Rechtsanwälte erscheinen müssen. Sofern keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden, wird die Scheidung einen Monat nachdem jedem Beteiligten die gerichtlichen Scheidungsunterlagen zugegangen sind, rechtskräftig.

Klaus Jakob Schmid