Pflichtteilsergänzungsanspruch
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Ihr Anwalt in Dachau berät!
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist eine gesetzliche Regelung, die dem Erbschaftsrecht zugehörig ist. Der Gesetzgeber möchte hiermit verhindern, dass der Erblasser während seiner Lebzeit großzügige Schenkungen vornimmt, um seinen Nachlass aktiv zu verringern und so rechtmäßige Erben zu benachteiligen. Die Regelung soll letztendlich verhindern, dass gezielt Angehörige bevorzugt oder übergangen werden. Denn jeder offizielle Erbe, der im Testament des Erblassers benachteiligt oder gar nicht bedacht wird, hat das Recht auf einen Pflichtteil des Nachlasses. Die Höhe des Pflichtteils wird anhand des Nachlasswertes berechnet. Wurden also große Schenkungen vorgenommen, um den Nachlass zu verringern, hat dies eine Auswirkung auf die Höhe des Pflichtteils der Berechtigten. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch beachtet Schenkungen während der Lebzeit und ist somit ein Mittel, um eine gerechte Erbverteilung durchzuführen. Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid ist Ihr Fachanwalt für das Thema Pflichtteilsergänzungsanspruch in Dachau.
Wer hat Anspruch auf die Pflichtteilsergänzung?
Das Recht auf einen Pflichtteil und somit einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben Ehepartner und Kinder des Verstorbenen. Sind die Kinder des Erblassers vorher gestorben, geht der Anspruch auf das Erbe auf deren Kinder, sprich Enkel oder Urenkel des Erblassers, über. Ist der Erblasser kinderlos, haben seine Eltern einen Anspruch auf den Pflichtteil sowie die Pflichtteilsergänzung. Sind Sie sich unsicher, ob Sie Anspruch auf den Pflichtteil haben, zögern Sie nicht, die Rechtsanwaltskanzlei Klaus Jakob Schmid in Dachau zu kontaktieren!
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen – Beratung in Dachau
Die Höhe der Pflichtteilsergänzung ist vor allem von dem Zeitpunkt der Schenkung abhängig, denn diese können rechtlich gesehen verjähren. Die Grenze dafür beträgt zehn Jahre. Allerdings gibt es hier auch eine spezielle Regelung, denn je nach Jahr sinkt der aus der Schenkung berechnete Pflichtteilsergänzungsanspruch um zehn Prozent. Während das Objekt im ersten Jahr nach dem Erbfall noch zu 100 Prozent angerechnet wird, werden im zehnten und somit letzten Jahr nur noch zehn Prozent des Schenkungsgegenstandes zum Ergänzungsanspruch zugezählt. Dieses Modell nennt sich Abschmelzungsmodell und gilt nicht, wenn zum Beispiel Immobilien mit Nießbrauch verschenkt werden. Wird also eine Immobilie zu Lebzeiten unter Vorbehalt des Wohn- und Nutzungsrechtes an einen Erben verschenkt, ist auch nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist der Immobilienwert voll bei der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen. Schenken Eltern einem von zwei Kindern ihre Immobilie mit Nießbrauch im Wert von 500.000 Euro und versterben dann, bekommt das benachteiligte Kind einen Pflichtteil in Höhe von 125.000 Euro als Ergänzungsanspruch. Denn der Pflichtteil entspricht der Hälfte des eigentlichen Erbes. Bei Fragen und Unsicherheiten unterstützt Herr Schmid Sie als Ihr Rechtsanwalt in Dachau.
Lassen Sie sich professionell zum Pflichtteilsergänzungsanspruch in Dachau beraten!
Bei Themen rund um Erbschaftsrecht und Familienrecht ist es wichtig, professionelle Unterstützung zu haben. Denn Testamente und auch Vermächtnisse können eine schwierige Angelegenheit sein. Um Missverständnisse und Interessenskonflikte zu verhindern, ist es ratsam, einen Fachanwalt zu beauftragen. Klaus Jakob Schmid ist Ihr Anwalt in Dachau für das Thema Erbschaft. Kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskanzlei und lassen Sie sich zum Pflichtteilsergänzungsanspruch kompetent beraten. Sollte es in dieser Angelegenheit zu einem Rechtsstreit kommen, ist es hilfreich, bereits einen erfahrenen Rechtsanwalt wie Klaus Jakob Schmid engagiert zu haben. Rufen Sie jetzt an!