Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht – in Dachau informiert Rechtsanwalt Schmid

Der Erwerb von Wohneigentum begründet eine sehr spezielle Rechtsposition mit Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Teileigentum. Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung ist in den meisten Fällen auch eine erhebliche Investition verbunden, sodass es auf die Werterhaltung der Immobilie und Rechtswahrung entscheidend ankommt. Wohneigentümer benötigen, aufgrund der Komplexität damit verbundener rechtlicher Fragen, einen erfahrenen Rechtsanwalt wie Klaus Jakob Schmid aus Dachau an ihrer Seite. Er bewegt sich sicher und souverän an den Schnittstellen zwischen Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht und allgemeinem Eigentümerrecht. So kann er Sie kompetent beraten und begleiten, wenn es um Ihr Wohneigentum in Dachau und Umgebung geht.

Wohnungseigentumsrecht: das ABC der Eigentumsformen

Der Wohneigentumskauf unterscheidet sich im Immobilienrecht und Eigentümerrecht von anderen Immobilienkäufen sowie Verkäufen ganz wesentlich. Wohneigentum setzt die Aufteilung von Grundeigentum auf mehrere Eigentümer voraus, was formal mit der sogenannten Teilungserklärung für das betreffende Grundstück erfolgt. Mit dem Kauf einer Wohnung entstehen so zunächst zwei Eigentumsformen:

  • Die Wohnung geht in das Wohneigentum des Käufers über und gemeinschaftlich genutzte Teile an Grundstück sowie Haus in das Eigentum einer zwangsläufig entstehenden Eigentümergemeinschaft.
  • Eine weitere Eigentumsform kann mit dem sogenannten Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken genutzten Flächen entstehen wie etwa Kellerräumen.

Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid kennt sich in diesem Bereich sehr gut aus und geleitet Sie sicher durch diese komplexe Trennung von Eigentum.

 

Immobilienrecht und Eigentümer betreffendes Recht – typische rechtliche Problemfelder

Eigentümergemeinschaften sind eine komplexe Angelegenheit. Sind mehrere Parteien aus dem Eigentum berechtigt und verpflichtet, läuft das in den seltensten Fällen ohne Konflikte ab. Wer Wohneigentum erwirbt, findet sich ohne weiteres Zutun in einer Eigentümergemeinschaft wieder, die sich immer wieder neu über bestimmte Fragen einigen muss. Auch dabei geht es häufig um finanzielle Aufwendungen in größerem Umfang, weil Eigentum erhalten und verwaltet werden muss. Genau dieser Umstand macht das Wohnungseigentumsrecht so komplex, denn als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft fühlt man sich oftmals in seinen Rechten als Eigentümer einer Immobilie beschnitten und fast ohnmächtig mit Pflichten konfrontiert, die man als rechtlicher Laie nicht ohne weiteres versteht. Das gilt insbesondere, wenn man in der Eigentümerversammlung zu bestimmten Fragen in eine Minderheitsposition gerät. Hier bietet Ihr im Wohnungseigentumsrecht versierter Anwalt Klaus Jakob Schmid aus Dachau die angemessene Unterstützung und Sicherheit im Umgang mit den Miteigentümern.

Setzen Sie als Eigentümer Ihr Recht durch: Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Organ der Eigentümergemeinschaft im Wohnungseigentumsrecht. Hier werden die entscheidenden Beschlüsse getroffen, die über Verwaltung, Investitionen, Handlungen und Unterlassungen im Kontext der Wohnimmobilie bestimmen. Dabei spielen auch einige Formalien bei der Beschlussfassung und dem organisatorischen Rahmen der Versammlung eine große Rolle. Nicht nur bei sehr schwierigen Fragen ist eine kompetente Beratung durch Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid zur Wahrung der Eigentümerposition notwendig. Er versteht sich auf die Details des Wohneigentumsgesetzes (WEG), welches die Grundlage des Wohnungseigentumsrechts bildet.

Wohnungseigentumsrecht in Dachau: Rechte des Wohneigentümers wahren

Die Verwaltung von Wohneigentum wird vom Gesetzgeber als private Angelegenheit gesehen. Das WEG ist deshalb so gestaltet worden, dass die Beteiligten ihre Konflikte schwerpunktmäßig selbst untereinander lösen müssen. Dieser Grundsatz prägt das Immobilienrecht an sich. Dennoch ist in den meisten Streitfällen der Weg zu den Zivilgerichten gegeben. Auch dabei erweist sich Anwalt Klaus Jakob Schmid aus Dachau als engagierter und umsichtiger rechtlicher Interessenvertreter seiner Mandanten im Wohnungseigentumsrecht.