Wer geschieden werden will, ist gesetzlich verpflichtet, einen Rechtsanwalt, vorzugsweise einen Fachanwalt für Familienrecht, zu beauftragen, sofern nicht der andere Ehegatte bereits einen Rechtsanwalt beauftragt hat. Eine einvernehmliche Scheidung kann schnell und kostengünstig sein.
Ein Fachanwalt für Familienrecht befasst sich schwerpunktmäßig mit Scheidungen und den damit zusammenhängenden Problemen wie Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Hausratsverteilung, Wohnungszuweisung, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich, also den Ausgleich der während der Ehe hinzugewonnen Renten- oder Pensionsrechte. Die Erzielung von Einvernehmen kann Zeit und Kosten sparen.
Während alle anderen Punkte nur auf Antrag gerichtlich zu klären sind, ist der Versorgungsausgleich grundsätzlich vom Gericht von Amts wegen zusammen mit der Scheidung durchzuführen, falls es sich nicht um eine kurze Ehe handelt.
Beim Versorgungsausgleich wird darauf geachtet, dass jeder Ehegatte während der Ehe im Ergebnis möglichst gleich viel Altersvorsorge erhält. Versorgungsanwartschaften werden in diesem Zusammenhang geteilt und teilweise dem anderen Ehegatten zugewiesen.
Auf den Versorgungsausgleich kann jedoch verzichtet werden. Wird der Versorgungsausgleichsverzicht wechselseitig notariell erklärt und angenommen, so wird dies das Gericht in der Regel akzeptieren und lediglich die Scheidung aussprechen. Auf diese Weise kann die Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt einvernehmlich, schnell und kostengünstig erfolgen.
Scheidungen können mittlerweile online eingereicht werden. Bei kurzer Ehe oder einem Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist daher eine Scheidung oft in wenigen Wochen schnell und kostengünstig möglich.
Klaus Jakob Schmid