Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge, welche stets die Verwandten begünstigt und meist zu einer Erbengemeinschaft und damit zu persönlichen und steuerlichen Nachteilen führt. Mit einem Testament hingegen kann die gesetzliche Erbfolge ausgehebelt und gezielt bestimmte Personen als Erbe oder als Vermächtnisnehmer begünstigt werden.

Der Anfall von mehreren Erbschaften und damit der Anfall von höherer Steuer kann durch ein Testament oft vermieden werden.

Bei nichtverheirateten Paaren kann durch ein Testament der Partner begünstigt und Verwandte vom Erbe ausgeschlossen werden.

Bei kinderlosen Ehegatten kann durch Testament der Ehegatte als Alleinerben eingesetzt werden, um nicht mit den Eltern des Verstorbenen die Erbschaft teilen zu müssen.

Bei Ehepaaren mit Kinder können durch Testament statt dem Ehepartner die Kinder sofort als Erben eingesetzt werden, um nicht zunächst beim überlebenden Ehegatten durch eine gesetzliche Teilerbschaft Vermögen anzuhäufen, welches dann beim Tod des zweitversterbenden Ehegatten nochmals zu versteuern ist.

Einem Ehegatten könnte durch Testament bei einer sofortigen Erbeinsetzung der Kinder als Vermächtnis das zugewandt werden, was er wirklich will und braucht und nicht unnötig mehr, um nicht bald schon wieder verschenken oder vererben und damit Steuer zahlen zu müssen. Dem überlebenden Ehegatten kann durch Testament beispielsweise ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht an einer Immobilie eingeräumt werden sowie bewegliche Gegenstände und Bankguthaben als Vermächtnis zugewandt werden. Je mehr Vermögen jedoch ein Ehegatte beim Tod des ersten Ehegatten anhäuft, desto mehr Steuern müssen gezahlt werden, wenn der letzte Ehegatte stirbt. Durch Testament lassen sich die Erbfälle meist so gestalten, dass bei beiden Erbfällen alle Steuerfreibeträge ausgenutzt werden. Bei der gesetzlichen Erbfolge wird hingegen meist beim ersten Todesfall nur wenig vom Steuerfreibetrag ausgenutzt und beim zweiten Steuerfall der Freibetrag überschritten. Dies lässt sich durch Testament meist vermeiden.

Mit einem Testament kann genau festgelegt werden wer was wann als Erbe oder als Vermächtnisnehmer erhalten soll, um nicht unnötig mehrere Erbschaftssteuerfälle durch eine gesetzliche Erbfolge zu erzeugen und nicht unnötig Erbengemeinschaften zu bilden. Es kann durch ein Testament insbesondere festgelegt werden, wer mit dem Tod des Erblassers Erbe werden und damit sofort ein Grundstück erhalten soll und wer als Vermächtnisnehmer lediglich Anspruch auf einen Gegenstand oder eine Geldzahlung haben soll ohne Erbe zu sein. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft bezüglich dem gesamten Nachlass. Eine Erbengemeinschaft kann durch ein Testament vermieden werden.

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Erb- und Familienrecht kann unnötige Erbengemeinschaften und unnötige Steuern vermeiden helfen.