Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer dem Willen der Erblasserin oder des Erblassers. Auch ist die gesetzliche Erbfolge meist alles andere als steueroptimal.
Durch ein rechtzeitig errichtetes Testament kann das Erbe abweichend von der gesetzlichen Erbfolge geregelt werden und zwar genau nach dem Willen der Erblasserin oder des Erblassers und unter Vermeidung nachteiliger, steuerrechtlicher Folgen.
Voraussetzung dafür ist jedoch zunächst die Erkenntnis, dass ohne Testament nicht der eigene Wille, sondern der Wille des Gesetzgebers nach dem Tod gilt. Wer nach dem Tod das Vermögen nach eigenen Vorstellungen verteilt wissen will, muss eine Verfügung von Todes wegen, also ein Testament oder einen Erbvertrag wirksam errichten und darin genau beschreiben, was nach dem Tod mit dem Vermögen geschehen soll.
Hierbei sollten juristische Fachbegriffe verwendet werden, wenn deren genaue Bedeutung und Tragweite bekannt sind. Gefährlich sind Laientestamente mit falschen Vorstellungen über die Bedeutung oder Tragweite der verwendeten Begriffe oder kein Testament zu verfassen, ohne die Folgen der dann geltenden gesetzlichen Erbfolge zu kennen.
Den Unterschied zu kennen zwischen den Begriffen „Erbe“ und „Vermächtnis“ ist äußerst wichtig. Der oder die Erben erhalten zunächst erst einmal alles allein oder in Erbengemeinschaft und müssen dann ggf. ein Vermächtnis an die Vermächtnisnehmerin oder den Vermächtnisnehmer herausgeben, sobald das Vermächtnis herausverlangt wird. Das Vermächtnis unterliegt im Gegensatz zur Erbschaft grundsätzlich der Verjährung.
Es sollte daher vor Testamentserrichtung mit einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht der eigene Wille besprochen und vom Rechtsanwalt ein entsprechender Testamentsentwurf gefertigt werden oder ein etwaig bereits vorhandenes Testament zur Wirksamkeitsüberprüfung und zur Klärung der weitreichenden, steuerrechtlichen und sonstigen rechtlichen Folgen einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht vorgelegt werden.
Wer sich scheut, ein Testament zu errichten, wird sich mit der gesetzlichen Erbfolge und den dann oft nachteiligen gesetzlichen Steuerfolgen abfinden müssen.
Wer hingegen ein Testament errichtet, kann weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten für sein Vermögen nach dem Tod nutzen, wenn das Testament rechtzeitig juristisch sauber formuliert, wirksam errichtet und am besten amtlich hinterlegt wird.
Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht kann ungewollte Vermögensentwicklungen nach dem Tod vermeiden helfen.