Ohne Testament und ohne Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese begünstigt Kinder, Ehegatten oder Verwandte zu bestimmten Bruchteilen. Falls andere Personen als Erben oder andere als die gesetzlichen Erbquoten gewünscht sind, ist zwingend ein Testament oder ein Erbvertrag erforderlich.

Wer keine Kinder hat, wird nicht vom Ehegatten allein beerbt. Ehegatten erben gesetzlich lediglich zusammen mit Verwandten. Ein Testament oder Erbvertrag kann hier zum Beispiel die alleinige Erbeinsetzung des Ehegatten anordnen.

Wer nicht verheiratet ist, wird von Kindern oder Verwandten beerbt, falls nicht rechtzeitig ein wirksames Testament oder ein Erbvertrag errichtet wurde.

Wer Kinder, Ehegatten oder Verwandte nicht als Erben haben will oder zu anderen als den gesetzlichen Erbquoten, muss rechtzeitig ein Testament oder einen Erbvertrag errichten.

Durch Testament kann auch eine gesetzlich entstehende Erbengemeinschaft verhindert werden oder deren Auseinandersetzung durch Teilungsanordnung genau geregelt werden.

Auch kann durch Testament jemandem lediglich ein Vermächtnis zugewandt werden, ohne diesen insgesamt als Erben und damit als Universalrechtsnachfolger einzusetzen.

Vermächtnisnehmer müssen sich nach dem Tod der Erblasserin oder des Erblassers an den oder die Erben wenden, um das Vermächtnis zu erhalten. Vermächtnisnehmer sind daher oft nicht Erben und oft nicht Teil der Erbengemeinschaft. Durch unklare Formulierungen können Gerichte jedoch auch zu anderen Ergebnissen kommen.

Die zu verwendenden erbrechtlichen Begriffe sind entscheidend. Diese sind dem juristischen Laien meist nicht oder nicht in ihrer Tragweite bekannt. Die Formulierung von Testamenten ohne einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht birgt die erhebliche Gefahr, dass der Erblasserwille nicht oder nicht im vollen Umfang verwirklicht wird oder erhebliche steuerliche Nachteile erzeugt werden, obwohl für den Erblasser seine Formulierung einfach und klar wirkte. Für die Nachwelt ist eine durch einen juristischen Laien vorgenommene Formulierung oft alles andere als einfach und klar. Formulierungen sind auszulegen, wobei meist jeder nach seinem Interesse zu anderen Ergebnissen kommt. Oft wird durch eine Formulierung ohne juristischen Beistand nach dem Tod Jahre oder Jahrzehnte langer kostenintensiver Streit und unnötig Steuer ausgelöst.

Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht hilft juristisch exakte Formulierungen zu finden, welche dem Erblasserwillen und den steuerlichen Interessen des Erblassers und der Bedachten entsprechen.

Klaus Jakob Schmid