Bei unverheirateten Paaren erbt der Partner ohne Testament nichts. Bei verheirateten Paaren ohne Kinder erbt der Partner nur neben Verwandten, das heißt, der überlebende Ehepartner muss einen Teil des Erbes mit Verwandten teilen, wenn kein Testament vorhanden ist. Dies kann dazu führen, dass das Haus oder die Wohnung verkauft werden muss, um die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen. Dies ist von den allermeisten Paaren keinesfalls gewünscht, jedoch die gesetzliche Folge, wenn kein Testament errichtet wurde.

Sind keine Kinder vorhanden, werden Verwandte neben dem Ehepartner Erben, wenn kein Testament errichtet wurde.

Ein Testament ist daher für unverheiratete Paare und verheiratete Paare ohne Kinder äußert wichtig, da nach dem Tod des Partners ohne Testament die nachteiligen Folgen zwingend eintreten. Auch verheiratete Paare mit Kindern sollten prüfen lassen, ob aus steuerlichen oder Pflichtteilsgesichtspunkten ein Testament Sinn macht, um Nachteile zu vermeiden.

Tatsächlich ist es keineswegs so, dass jeder die für ein Testament wichtigen Begriffe richtig versteht und verwendet. Zunächst ist zu entscheiden, wer Erbe, also Träger aller Rechte und Pflichten werden soll. Dann kann entschieden werden, ob der Erbe einem Vermächtnisnehmer einen konkreten Gegenstand als Vermächtnis herausgeben muss oder gewisse Auflagen zu beachten hat. Vor- und Nacherbschaften sind von Voll- und Schlusserbschaften zu unterscheiden, da die Wirkungen äußerst unterschiedlich sind. Der Vorerbe kann massiven Bindungen unterliegen, während der Vollerbe sogar so frei sein kann, völlig neue Verfügungen von Todeswegen zu treffen.

Werden die Begriffe Erbe und Vermächtnis nicht genau auseinandergehalten, so kann es sein, dass auf Grund von falsch verwendeten Begriffen jemand Erbe wird, der nur einen Gegenstand erhalten sollte und jemand der nur einen Gegenstand erhalten sollte, Erbe wird. Es kommt hierbei sowohl auf die exakte Formulierung an als auch auf die Art und den Wert der Gegenstände.

Testamente können zwar grundsätzlich eigenhändig handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht ist jedoch vor, bei und nach Errichtung eines Testaments dringend zu empfehlen, um das Erbe gut geregelt zu wissen und nicht später Teile des Erbes an die Verwandtschaft des Verstorbenen abgeben zu müssen.

Klaus Jakob Schmid