Kündigungsrecht

Kündigungsrecht – jetzt in Dachau beraten lassen

Das Kündigungsschutzgesetz soll in Deutschland den Arbeitnehmer vor einer unfairen und ungerechtfertigten Kündigung bewahren. Deshalb ist das Kündigungsrecht in gewisser Hinsicht ein Teil des Arbeitsschutzes, da es auch vor einem unbegründeten Stoß in die Arbeitslosigkeit schützt. Im Kündigungsschutzgesetz sind die gesetzliche Kündigungsfrist sowie die Regeln für ordentliche und außerordentliche Kündigungen festgelegt. Wann das Kündigungsschutzgesetz greift und wie Sie bei Kündigungen reagieren sollten, weiß Klaus Jakob Schmid – Ihr Rechtsanwalt für Kündigungsrecht in Dachau. Dank jahrelanger Erfahrung unterstützt Herr Schmid Mandanten bei allen Themen rund um das Arbeitsrecht. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich bei Ihrem Anwalt in Dachau beraten!

Kündigungsrecht – ordentliche Kündigung

Das Kündigungsrecht lässt sich in zwei Fälle aufteilen – eine ordentliche- und eine außerordentliche Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung müssen beide Parteien, also Arbeitnehmer und -geber, sich an die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist halten. Ist dies nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt, beträgt diese Frist mindestens vier Wochen. Wichtig: Kündigungen sind immer nur in schriftlicher Form gültig. Sie können Ihren Arbeitgeber beziehungsweise Ihren Arbeitnehmer bereits mündlich auf das Eintreffen des Briefes vorbereiten, die offizielle Kündigung sollte aber fristgemäß und schriftlich per Post kommen! Eine Kündigung, die vom Arbeitgeber ausgesprochen wird, muss sich laut Kündigungsrecht entweder auf die Person oder ihr Verhalten (Arbeitsverweigerung, ständige Verspätung oder auch Krankheit) beziehen. Als dritte Option können betriebliche Gründe zu einer ordentlichen Kündigung führen. Kontaktieren Sie Klaus Jakob Schmid in Dachau und informieren Sie sich zur ordentlichen Kündigung.

Kündigungsrecht – außerordentliche Kündigung

Wird eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen, so muss der Kündigende sich nicht an die gesetzlichen Fristen halten. Für diese Art der fristlosen Kündigung muss jedoch ein sogenannter „wichtiger Grund“ vorliegen. Wird das Arbeitsverhältnis für eine der beiden Parteien unzumutbar, kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Diese muss aber mindestens zwei Wochen nachdem die Situation, die maßgeblich zur außerordentlichen Kündigung beigetragen hat, passiert ist, eingereicht werden. Sie muss also laut Kündigungsrecht sofort schriftlich mitgeteilt werden. Dinge wie Straftaten, Mobbing, Nichtzahlung des Lohns oder auch Verrat von Betriebsgeheimnissen können legitime Gründe für eine außerordentliche Kündigung sein.

Abfindung bei Kündigung – Beratung in Dachau

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung. Manchmal regeln ein Tarifvertrag, ein Sozialplan oder der Arbeitsvertrag dieses Thema. Das Kündigungsschutzgesetz sieht zudem vor, dass Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten sollen bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen. Ansonsten können Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wir die Kündigung vom Gericht für sozial ungerechtfertigt gehalten muss der Arbeitgeber meist eine Abfindung bezahlen oder die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Vor allem aber größere Arbeitgeber tendieren dazu, ihren ehemaligen Mitarbeitern bei Kündigung direkt eine Abfindung anzubieten, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Hier erhält der Arbeitnehmer bei Kündigung meist für jedes Angestelltenjahr ein halbes Monatsgehalt als sozialen Ausgleich. Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Abfindung erhalten, ist es ratsam, sich professionelle Rechtsberatung zu suchen. Beauftragen Sie in Dachau dafür die Rechtsanwaltskanzlei Klaus Jakob Schmid.

Kündigungsrecht: In Dachau berät Klaus Jakob Schmid

Eine Kündigung kann bei unklaren Verhältnissen schnell in einem Rechtsstreit enden. Klaus Jakob Schmid ist Rechtsanwalt in Dachau und bedient unter anderem das Fachgebiet des Arbeitsrechts. Auch wenn noch keine gerichtliche Auseinandersetzung ansteht, kann es hilfreich sein, sich eine fachkundige Meinung einzuholen. Jetzt anrufen und alle Infos zum Kündigungsrecht erhalten!