Verwaltungsrecht

Rund um das Verwaltungsrecht berät Ihr Anwalt aus Dachau

Das Verwaltungsrecht unterscheidet sich als Teil des öffentlichen Rechts vom bürgerlichen Recht, bei der sich Bürger rechtlich gleichgeordnet begegnen. Im Rahmen des Verwaltungsrechts sieht sich der Bürger in einem Über-/Unterordnungsverhältnis staatlichem Handeln oder Unterlassen ausgesetzt. Wer als Laie seine Rechte gegenüber staatlichen Organen durchsetzen möchte oder sich gegen aus seiner Sicht unzulässige Übergriffe staatlicher Träger rechtlich zur Wehr setzen möchte, ist im komplexen Verwaltungsrecht auf einen Anwalt angewiesen. Hier ist Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid in Dachau und Umgebung in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten Ihre erste Anlaufstelle. Sie finden in der Rechtsanwaltskanzlei Schmid kompetente rechtliche Beratung und engagierte gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung insbesondere, wenn Sie Genehmigungen benötigen oder für unrechtmäßig halten.

Komplexes Verwaltungsrecht mit Anwalt Schmid an Ihrer Seite

Die Verwaltung ist ein Teil staatlichen Handelns. Man spricht hier auch von der Exekutive im Gegensatz zur Gesetzgebung und Rechtsprechung. Staatliche Organe wie Behörden nehmen Verwaltungsaufgaben für den Staat wahr. Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um komplexe verwaltungsrechtliche Fragestellungen geht. Staatliches Verwaltungshandeln ist von verschiedenen Grundsätzen geprägt. Unter anderem sind hier der Vorrang des Gesetzes, der Vorbehalt des Gesetzes und die Verhältnismäßigkeit zu nennen. Bei der Verhältnismäßigkeit geht es vor allem um das sogenannte Ermessen. Die Komplexität der Rechtsmaterie ergibt sich dabei unter anderem aus der Tatsache, dass Behörden häufig einen Beurteilungsspielraum bei bestimmten rechtlichen Sachverhalten haben. Daneben brauchen Sie im Verwaltungsrecht Ihren Anwalt, um unbestimmte Rechtsbegriffe zu verstehen.

Rechtsbehelfe gegen Behördenhandeln – Rechtsanwaltskanzlei Schmid

Im Mittelpunkt des Verwaltungsrechts stehen Rechtsbehelfe gegen staatliches Handeln oder Unterlassen. Entweder wird der Bürger durch den Staat zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen verpflichtet, oder er begehrt ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen von einem staatlichen Träger. Beispiele für diese beiden Eckpfeiler im Verwaltungsrecht sind beispielsweise Gebührenbescheide, die Bürger zur Zahlung auffordern, oder Gewerbeerlaubnisse, deren Erteilung Betroffene begehren. In beiden Fällen ist die Rechtsanwaltskanzlei Schmid in Dachau die richtige Adresse. Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid führt Sie gleichermaßen sicher und erfahren durch verwaltungsrechtliche Rechtsfragen.

Der Verwaltungsakt im Verwaltungsrecht mit Anwalt Schmid in Dachau

Wesentlicher Kern verwaltungsrechtlichen Handelns ist der Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt ist eine staatliche Verfügung, die dem Bürger eine Verpflichtung auferlegt oder ihm eine Erlaubnis erteilt. Es handelt sich dabei um die klassische Handlungsform der öffentlichen Verwaltung. Konkret geht es um eine Maßnahme einer Behörde im Einzelfall. Verwaltungsakte führen immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Ein Verwaltungsakt muss bestimmten Formalien entsprechen und rechtmäßig sein. Er kann im Rechtsbehelfsverfahren angegriffen werden. Der typische Rechtsbehelf ist der Widerspruch, der fristgemäß eingelegt und begründet werden muss. Hier ist ein erfahrener Rechtsanwalt wie Klaus Jakob Schmid gefragt, der Ihnen dabei hilft, Ihre Rechtsposition zu wahren. Bedenken Sie dabei auch, dass Behörden vielfach selbst dann aus dem Verwaltungsakt vollstrecken können, wenn er fehlerhaft ist. Sie sollten hier nicht passiv bleiben und sollten Anwalt Schmid zeitnah ins Vertrauen ziehen, besonders bei Gebührenbescheiden, die Sie für unrechtmäßig halten.

Beim Verwaltungsgericht: vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Schmid aus Dachau

In einigen Fällen lässt sich ein verwaltungsrechtliches Problem nicht außergerichtlich auf der Behördenebene regeln. Hier ist Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid vor dem Verwaltungsgericht oder auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Ihr kompetenter rechtlicher Vertreter.