Zugewinn

Zugewinn und Vermögensaufteilung: In Dachau hilft Klaus Jakob Schmid

Wenn sich Eheleute scheiden lassen und diese in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben, kann der sogenannte Zugewinnausgleich beantragt werden. Aber was bedeutet Zugewinn und wie können derartige Ansprüche geltend gemacht werden? Für alle Fragen rund um den Zugewinn ist Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid in Dachau der richtige Ansprechpartner.

Was bedeutet Zugewinn? Ihr Rechtsanwalt in Dachau klärt auf

Eine Zugewinngemeinschaft beschreibt den gesetzlichen Güterstand. Dieser ist immer dann zwischen zwei Ehepartnern gegeben, wenn durch einen Ehevertrag nichts anderes zwischen beiden Parteien vereinbart worden ist. In einer Ehe haben in der Regel beide Ehepartner oder zumindest ein Ehegatte Vermögen gemehrt. Dies können beispielsweise Bankguthaben, Wertpapiere, Grundstücke, Luxusgüter oder eine eigene Firma sein. Der Vermögenszuwachs kann auch darin bestehen, dass während der Ehe Schulden abbezahlt wurden (beispielsweise für einen Hauskredit). Demnach wird alles, was von der Heirat bis zur Scheidung von den jeweiligen Ehegatten dazu gewonnen wird, als Zugewinn bezeichnet. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einer der Ehepartner gem. § 1364 BGB am Tage der standesamtlichen Eheschließung besaß. Das Endvermögen bezeichnet gem. § 1375 BGB das Vermögen, das jedem der Ehepartner bei Beendigung des Güterstands gehört. Bei einer Scheidung ist der Stichtag für das Endvermögen gleichbedeutend mit der Zustellung des Scheidungsantrags.

Wann ist die Geltendmachung des Zugewinnanspruchs sinnvoll?

Die Geltendmachung macht vor allem dann Sinn, wenn Sie wissen, dass Ihr Ehepartner mehr Zugewinn seit der Heirat hatte. Dies passiert meistens dann, wenn ein Ehepartner in einer gut bezahlten Position arbeitet und sich der andere Ehepartner vorwiegend um die Kinder gekümmert hat oder beispielsweise nur in Teilzeit beschäftigt war. Infolgedessen wird der bessergestellte Ehepartner mehr Vermögen erwirtschaftet haben. Für den anderen Ehepartner macht die Geltendmachung von Zugewinnansprüchen daher in den meisten Fällen Sinn – eine individuelle Beratung zum Thema Zugewinn kann Ihr Anwalt in Dachau anbieten.

Achtung: Der Zugewinn, den beide Ehepartner in der Ehe erzielen, muss nach einer Scheidung auf Antrag ausgeglichen werden. Dies bedeutet gleichzeitig: Wenn Sie keinen Ausgleich des Zugewinns beantragen, findet auch kein Ausgleich statt. Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid aus Dachau kann Ihnen bei individuellen Fragen – auch zum Thema Unterhalt – behilflich sein.

Wie werden Erbschaften und Schenkungen beim Zugewinn behandelt?

Wenn ein Ehepartner während der Ehe eine Erbschaft und/oder Schenkung erhalten hat, werden diese als privilegierter Erwerb betrachtet und demnach abweichend behandelt. Das Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehe durch Erbrecht oder Schenkungen erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten zum Anfangsvermögen regelmäßig hinzugerechnet. Das ist für den Ehepartner von Vorteil, denn hier gilt: Je höher das Anfangsvermögen des Ehepartners war, umso geringer ist der mögliche Anspruch auf Zugewinn des Ehepartners.

Wie ermittelt man das Anfangs- und Endvermögen sowie Schenkungen oder Erbschaften der Ehepartner?

Für die Berechnung des Zugewinns wird eine Vermögensaufstellung benötigt. Das gesamte vorhandene Vermögen muss in diese Berechnung einbezogen werden. Gemäß § 1379 BGB sind beide Ehepartner zu einer Auskunft über den Bestand ihres Vermögens verpflichtet. In der Regel werden die Auskünfte zunächst außergerichtlich geltend gemacht. In einigen Fällen kann auch ohne das Gericht eine Einigung gefunden werden, während in anderen Fällen der Zugewinn in einem gerichtlichen Verfahren von Ihrem Rechtsanwalt aus Dachau geltend gemacht werden muss und sollte. Dies umfasst sowohl nicht vollständige als auch fehlerhafte Auskunftserteilungen.

Was passiert bei einem Ausgleichsanspruch?

Wenn ein Ausgleichsanspruch gegeben ist, also der Zugewinn eines Ehepartners höher ist als der Zugewinn des anderen, hat dieser einen Anspruch auf eine bestimmte Geldsumme. Beide Ehepartner können untereinander Vereinbarungen treffen, dass Vermögenswerte übertragen werden. Der Ausgleichsanspruch ist grundsätzlich jedoch auf einen Geldwert ausgerichtet.

Zugewinn in Dachau berechnen: So kann ein Rechtsanwalt helfen

Das Thema Zugewinn ist sehr komplex, sodass es einer professionellen Berechnung bedarf. Daher können Sie sich von der Rechtsanwaltskanzlei Klaus Jakob Schmid in Dachau zu Ihrem individuellen Zugewinnausgleich beraten lassen. Ein Gespräch macht allein schon dann Sinn, um zu eruieren, ob die Geltendmachung von Vorteil sein kann. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt in Dachau und erörtern Sie alle Möglichkeiten rund um die Scheidung und dem damit einhergehenden Zugewinnausgleich.